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This entry is part 15 of 31 in the series Direkte Aktion 187 – Mai/Juni 2008 Direkte Aktion 187 – Mai/Juni 2008 Hau ab, Mensch Ach, wie gütig! Editorial Umkämpfte Räume in Kopenhagen Melbourne 1990: Direkte Aktion im Nahverkehr Der große Bruder schaut dich an Burning Heart statt Burn-Out Keine Arbeit ohne Lohn! Beben und…

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Direkte Aktion 187 – Mai/Juni 2008

Hau ab, Mensch

Hau ab, Mensch

Ach, wie gütig!

Ach, wie gütig!

Editorial

Editorial

Umkämpfte Räume in Kopenhagen

Umkämpfte Räume in Kopenhagen

Melbourne 1990: Direkte Aktion im Nahverkehr

Melbourne 1990: Direkte Aktion im Nahverkehr

Der große Bruder schaut dich an

Der große Bruder schaut dich an

Burning Heart statt Burn-Out

Burning Heart statt Burn-Out

Keine Arbeit ohne Lohn!

Keine Arbeit ohne Lohn!

Beben und Nachbeben

Beben und Nachbeben

Mit Generalstreik gegen Rentenreform

Mit Generalstreik gegen Rentenreform

Kolumne Durruti

Kolumne Durruti

Catwalk

Catwalk

Stroh zu Gold

Stroh zu Gold

Die Simulation von Streik

Die Simulation von Streik

Christliche Wohlfahrtskonzerne unter Druck

Christliche Wohlfahrtskonzerne unter Druck

§§§-Dschungel

§§§-Dschungel

Corona nur ohne unabhängige Gewerkschaft

Corona nur ohne unabhängige Gewerkschaft

Klassenkampf in Mexiko

Klassenkampf in Mexiko

Anarcho-Poetry

Anarcho-Poetry

Eine rätekommunistische Odyssee

Eine rätekommunistische Odyssee

Trouble an der globalen Werkbank

Trouble an der globalen Werkbank

Arbeite umsonst und sei dankbar!

Arbeite umsonst und sei dankbar!

Ver.dis Scherbengericht

Ver.dis Scherbengericht

Revolutionäre Bildsatire um 1900

Revolutionäre Bildsatire um 1900

Ja, wer schützt die Polizei?

Ja, wer schützt die Polizei?

Die marginale Gewerkschaft

Die marginale Gewerkschaft

Libertäre Presse

Libertäre Presse

FAU-Ticker

FAU-Ticker

DA-Musikecke

DA-Musikecke

Der Kampf für indigene Autonomie in Neuseeland

Der Kampf für indigene Autonomie in Neuseeland

Freeter Zenpan Roso – Prekäre in Japan

Freeter Zenpan Roso – Prekäre in Japan

Aktuelle Entscheidungen Betriebliche Übung

Durch eine ständige betriebliche Übung entstehen Ansprüche eurerseits auf freiwillige Leistungen eures Chefs. Ein Anspruch liegt dann vor, wenn er oder sie bestimmte Zahlungen, die nicht Bestandteil eures Arbeitsvertrages sind, regelmäßig wiederholt. Arbeitnehmer müssen aus dem Verhalten schließen können, dass ihnen eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden soll. Aus einer betrieblichen Übung erwachsen einzelvertragliche Ansprüche auf die üblich gewordene Leistung. (BAG, 18. April 2007 – 4 AZR 653/05)

Eine betriebliche Übung ist nicht zu verwechseln mit einem Gewohnheitsrecht! Der Arbeitgeber muss von sich aus eine Handlung vornehmen, zum Beispiel die Zahlung einer Prämie. Bei einem Gewohnheitsrecht entsteht ein Anspruch aus eigenem Handeln und der Hinnahme der Handlung durch eine Gegenseite. Wenn ihr zum Beispiel immer zu spät kommt und der Arbeitgeber es bisher hingenommen hat, könnt ihr daraus keine betriebliche Übung ableiten. Eine betriebliche Übung entsteht in der Regel erst nach drei Jahren (Richterrecht).

Betriebsbedingte Kündigung bei Leiharbeitsfirmen

Leiharbeitsfirmen können euch nur betriebsbedingt kündigen, wenn ihr nicht auf absehbare Zeit eingesetzt werden könnt. Leiharbeitsfirmen tragen das Beschäftigungsrisiko für kurzfristige Auftragslücken. Der bloße Hinweis auf das Auslaufen des aktuellen Auftrags reicht nicht aus. Der Arbeitgeber muss vielmehr anhand einer Auftrags- und Personalplanung belegen, dass es sich um eine dauerhafte Auftragslücke handelt. (BAG, 18. Mai 2006 – 2 AZR 412/05)

Leider nützt euch dieses Urteil nur, wenn ihr einen festen Arbeitsvertrag bei einer Leiharbeitsfirma habt. Habt ihr einen befristeten Vertrag, der zudem an einen Auftrag gebunden ist, nützt es nichts.

Behörde muss Zugang amtlicher Schreiben beim Bürger nachweisen

Kassel – Eine Behörde muss grundsätzlich beweisen, dass amtliche Schreiben einem Bürger auch tatsächlich zugegangen sind. Das entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel. Konkret müsse die Behörde sowohl den Zugang als solchen als auch den genauen Zeitpunkt des Zugangs belegen. Das Gericht gab der Klage eines Bürgers statt. Die Familienkasse hatte die Zahlung des Kindergelds eingestellt, weil er die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt hatte. Er behauptete jedoch, die Aufforderungen seien ihm gar nicht zugegangen. (Az.: 3 K 523/05)

 

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