GNBZ ist keine Gewerkschaft

This entry is part 6 of 37 in the series Direkte Aktion 191 – Januar/Februar 2009 Direkte Aktion 191 – Januar/Februar 2009 Die Realisierung der Freiheit steht obenan auf der Tagesordnung Einfach mal die Freundschaft gekündigt… Editorial Der große Bruder schaut dich an Zeilen gegen die Gegenwart „Was mich interessiert, ist das Feuer, nicht die…

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Direkte Aktion 191 – Januar/Februar 2009

Die Realisierung der Freiheit steht obenan auf der Tagesordnung

Die Realisierung der Freiheit steht obenan auf der Tagesordnung

Einfach mal die Freundschaft gekündigt…

Einfach mal die Freundschaft gekündigt…

Editorial

Editorial

Der große Bruder schaut dich an

Der große Bruder schaut dich an

Zeilen gegen die Gegenwart

Zeilen gegen die Gegenwart

„Was mich interessiert, ist das Feuer, nicht die Asche“

„Was mich interessiert, ist das Feuer, nicht die Asche“

GNBZ ist keine Gewerkschaft

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Keine Arbeit ohne Lohn!

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Kolumne Durruti

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Eine machtvolle Synthese

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Fleischwerdung einer Ideologie

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„Eure Krise zahlen wir nicht…“

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Catwalk

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Come in and burn out

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„Wir sind hier, wir sind laut…!”

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Schweden: Brandanschläge auf SAC-Mitglieder und libertäres Zentrum

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Katalysator sozialrevolutionärer Prozesse

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„Musik ist ein revolutionäres Moment“

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Forum der Ausgebeuteten

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Fauler Fisch am Telefon

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Frankreich: Repression gegen CNT-PTT bricht nicht ab

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Michail Bakunin – Philosoph(ie) der Tat, Revolutionär der Tat

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Arbeitskampf statt Austern

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54 Tage Streik für ein Minimum an Würde

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Struggle

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Das Elend der Leiharbeit

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Auf die Straße statt vor die Glotze

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Zahlen, bitte!

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Kettenhunde des Jobcenters

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RWE-Unfall nach wie vor unaufgeklärt

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FAU-Ticker

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Die Gewerkschaft als Personalchef

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Totschlag-Klage gegen Manager

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„…weil jeder radikale Gestus längst Popcorn ist“

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„Die Idee, selbst zu entscheiden, bringt die Leute zu uns“

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Werbeveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht

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Europaparlament stoppt 65-Stunden-Woche

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Die GNBZ ist keine Gewerkschaft. Das hat das Kölner Arbeitsgericht entschieden. Als die „Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste“ Tarifverträge abschloss, sei sie nicht tariffähig gewesen. Das Gericht hielt die für den Status von „Gewerkschaften“ notwendige Unabhängigkeit von der Arbeitgeberseite bei der GNBZ für nicht gegeben. Der inzwischen pleite gegangene Postdienstleister PIN AG hat die GNBZ offensichtlich bis Dezember 2007 mit einem sechsstelligen Betrag unterstützt. Die GNBZ, die angeblich 1.000 Beschäftigte bei den privaten Konkurrenten der Post vertritt, schloss mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief und Zustelldienste (AGV-NBZ) einen Niedriglohntarifvertrag über einen Mindeststundenlohn von 7,50 Euro in den alten und 6,50 Euro in den neuen Bundesländern ab. Durch diese Vereinbarung sollte verhindert werden, dass der Mindestlohn-Tarifvertrag zwischen ver.di und den Post-Arbeitgebern (Post), der eine Bezahlung zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro festsetzt, als allgemeingültiger Briefzusteller-Mindestlohn ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wird. Damit hätte sich die Investition von 134.000 Euro in die GNBZ für die privaten Briefzustellungsfirmen schnell bezahlt gemacht.

Direkte Aktion 191 – Januar/Februar 2009

„Was mich interessiert, ist das Feuer, nicht die Asche“ Keine Arbeit ohne Lohn!

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