Videoüberwachung rechtswidrig

This entry is part 15 of 35 in the series Direkte Aktion 195 – Sep/Okt 2009 Direkte Aktion 195 – Sep/Okt 2009 Ping Pong auf dem Arbeitsmarkt Editorial Der große Bruder schaut dich an Tod der Diktatur! Keine Arbeit ohne Lohn Godots Sieg am Hindukusch Kolumne Durruti Die Ssangyong-Besetzung ist beendet Wut macht erfinderisch Catwalk…

This entry is part 15 of 35 in the series Direkte Aktion 195 – Sep/Okt 2009

Direkte Aktion 195 – Sep/Okt 2009

Ping Pong auf dem Arbeitsmarkt

Editorial

Der große Bruder schaut dich an

Tod der Diktatur!

Tod der Diktatur!

Keine Arbeit ohne Lohn

Godots Sieg am Hindukusch

Kolumne Durruti

Die Ssangyong-Besetzung ist beendet

Die Ssangyong-Besetzung ist beendet

Wut macht erfinderisch

Catwalk

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Videoüberwachung rechtswidrig

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Wie im falschen Film

Das
Verwaltungsgericht Münster hat die polizeiliche Videobeobachtung
einer Demonstration im Juni 2008 gegen Urantransporte für
rechtswidrig erklärt (AZ: 1 K 1403/08). Die ‚präventive’
Videoüberwachung während einer Demonstration beeinträchtige das
allgemeine Persönlichkeitsrecht und entbehre jeder rechtlichen
Grundlage. Schon die ‚bloße Aufnahme’ des Geschehens – was die
Polizei gern als „Routine“ darstellt – sei ein rechtswidriger
Grundrechtseingriff. Laut VG Münster müssen dazu Anhaltspunkte für
‚erhebliche Gefahren’ gegeben sein, wozu z.B.
Ordnungswidrigkeiten nicht zählen.

Direkte Aktion 195 – Sep/Okt 2009

§§§-Dschungel „Eine Revolution machen nie die Alten.“

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