Hausverbot im Jobcenter

Kurzmeldung: Bei Vorladungen wird das Hausverbot jedoch ausgesetzt…

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Direkte Aktion 207 – Sept/Okt 2011

„Komm auch Du zur Schwarzen Schar!“

Editorial

Editorial

DGB und ÖGB entdecken die CallCenter

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Wir zahlen für ihre Krise

Dasselbe in Grün

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Kolumne Durruti

Meldungen aus der FAU

Meldungen aus der FAU

Catwalk

Tu etwas Gutes!

Betriebsschließung trotz Profit

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§§§-Dschungel

Ein Schulterschlüsschen

Geringes Interesse an Kriegsdienst

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Rote Karte für Gelben Riesen

Rote Karte für Gelben Riesen

Bildung extrem

Sie wollen uns zu Maschinen machen!

Wut ist nicht alles – Empörung auch nicht…

Der Rubel rollt ins Haifischbecken

Meldungen aus der IAA

Tour de Revolte

Tour de Revolte

Ackern im Reaktorwasser

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

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Masel Tov für Riot Dog!

Masel Tov für Riot Dog!

Was geht ab?

Was geht ab?

Gesichter der Revolte

Hausverbot im Jobcenter

Hausverbot im Jobcenter

Sektenführer in der Motorrad-Gang

Sektenführer in der Motorrad-Gang

Der große Bruder schaut dich an

Aufgelesene Bruchstücke eines Mosaiks

Unter Deutschen

Bloß jeglichen Anreiz vermeiden

Bloß jeglichen Anreiz vermeiden

FAU-Ticker

FAU-Ticker

Die Krise zwischen Krieg und Revolte

Den guten Schein nicht wahren

Konfliktsozialisierung

Konfliktsozialisierung

Finger weg vom Streikrecht!

Finger weg vom Streikrecht!

Ein Jahr lang
darf Peter B., 47 Jahre alt, das Jobcenter Berlin-Neukölln nicht mehr
betreten. Ihm wird vorgeworfen, er habe den Geschäftsablauf des Amtes
gestört und seinen Sachbearbeiter bedroht. Peter B. dementiert: Er habe
lediglich mit der flachen Hand auf den Tisch gehauen, nach der ihm
abermals eine Weiterbildung zum Veranstaltungsfachwirt verweigert hatte.
Das Amt argumentierte, nach 16 Jahren Arbeitslosigkeit fehle Peter B.
die nötige Berufserfahrung für eine solche Tätigkeit. Absurd, aus Sicht
der Behörden aber kein Grund, gleich wütend zu werden. Problematisch ist
aber vor allen Dingen, dass mit dem Hausverbot nicht die Pflicht
erlischt, dem Amt Nachweise über Bewerbungen u.ä. zu liefern. Daher
liegt es in der Gewalt des Jobcenters, den Erwerbslosen vorzuladen,
wobei das Hausverbot temporär aufgehoben wird. Nur umgekehrt, wenn der
Betroffene mit dem Amt von sich aus in Kontakt treten möchte, gilt das
Hausverbot. (AL)

Direkte Aktion 207 – Sept/Okt 2011

Gesichter der Revolte Sektenführer in der Motorrad-Gang

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