Finger weg vom Streikrecht!

Kurzmeldungen zu eingeschränktem, vollem und wackeligem Streikrecht

This entry is part 35 of 36 in the series Direkte Aktion 207 – Sept/Okt 2011

Direkte Aktion 207 – Sept/Okt 2011

„Komm auch Du zur Schwarzen Schar!“

Editorial

Editorial

DGB und ÖGB entdecken die CallCenter

DGB und ÖGB entdecken die CallCenter

Wir zahlen für ihre Krise

Dasselbe in Grün

Dasselbe in Grün

Kolumne Durruti

Meldungen aus der FAU

Meldungen aus der FAU

Catwalk

Tu etwas Gutes!

Betriebsschließung trotz Profit

Betriebsschließung trotz Profit

§§§-Dschungel

Ein Schulterschlüsschen

Geringes Interesse an Kriegsdienst

Geringes Interesse an Kriegsdienst

Rote Karte für Gelben Riesen

Rote Karte für Gelben Riesen

Bildung extrem

Sie wollen uns zu Maschinen machen!

Wut ist nicht alles – Empörung auch nicht…

Der Rubel rollt ins Haifischbecken

Meldungen aus der IAA

Tour de Revolte

Tour de Revolte

Ackern im Reaktorwasser

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Masel Tov für Riot Dog!

Masel Tov für Riot Dog!

Was geht ab?

Was geht ab?

Gesichter der Revolte

Hausverbot im Jobcenter

Hausverbot im Jobcenter

Sektenführer in der Motorrad-Gang

Sektenführer in der Motorrad-Gang

Der große Bruder schaut dich an

Aufgelesene Bruchstücke eines Mosaiks

Unter Deutschen

Bloß jeglichen Anreiz vermeiden

Bloß jeglichen Anreiz vermeiden

FAU-Ticker

FAU-Ticker

Die Krise zwischen Krieg und Revolte

Den guten Schein nicht wahren

Konfliktsozialisierung

Konfliktsozialisierung

Finger weg vom Streikrecht!

Finger weg vom Streikrecht!

worker_resting.gifHuber für eingeschränktes Streikrecht

Bereits Anfang Juni zog sich der DGB aus dem Joint-Venture mit den Unternehmern der BDA zur Knebelung des Streikrechts zurück (siehe DA Nr. 206: Kleinlautes Abrücken von der BDA). Dass dies nicht etwa der Einsicht in einen Irrtum folgte, sondern lediglich den Rückzug aus einer verloren gehaltenen Schlacht darstellt, geht aus einem DGB-internen, aber öffentlich gewordenen Schreiben von IGM-Chef Berthold Huber hervor. Er halte die Initiative weiter in der Sache richtig, allein für die Umsetzung mangele es an einer Basis. In dem Schreiben rät er, nach außen zu propagieren, dass die Verantwortung für das Scheitern „allein bei den Arbeitgebern“ läge, die keine Mehrheit in der Regierung hätten organisieren können. Damit soll offensichtlich von der Schlappe abgelenkt werden, die man sich im eigenen Hause einfuhr. Denn der Ausstieg des DGB erfolgte, nachdem der mutmaßliche Initiator der Initiative, Verdi-Chef Frank Bsirske, von seinen eigenen Mitgliedern abgewatscht worden war. Huber droht auf dem IGM-Gewerkschaftstag im Oktober ein ähnliches Fiasko. Gewerkschaftslinke hatten von Beginn an das antidemokratische Zustandekommen der Initiative kritisiert, das kein gutes Licht auf die Funktionsweise des DGB wirft.

FAU für umfassendes Streikrecht

Das vorläufige Scheitern der Initiative wurde von der FAU als betroffener Gewerkschaft ausdrücklich begrüßt. In einem weiteren Positionspapier erklärte sie Mitte Juli, dass es sich dabei nur um einen „Etappensieg“ handele; es seien weitere Angriffe auf das Streikrecht zu erwarten, wie auch die Haltung mancher DGB-Chefs zeige. Sie kündigte zudem an, sich für eine umfassende Ausweitung des Streikrechts in Deutschland einzusetzen, das „in Bezug auf Gewerkschaftsfreiheit schon jetzt ein Entwicklungsland ist“. Dabei wird sie auch das Gespräch mit anderen Gewerkschaften suchen. Bereits am 10. September findet in Kassel eine gewerkschaftsübergreifende Tagung statt, um die Handlungsoptionen für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit zu erörtern (siehe Termine). Die DA wird berichten.

Fluglotsen mit wackligem Streikrecht

Die bananenrepublikanischen Zustände in Sachen Streikrecht bekam jüngst die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zu spüren. Die Fluglotsen, die nicht nur für eine Lohnerhöhung kämpfen, sondern auch für Bestimmungen, die den Rückgriff auf Lohndumping-Arbeitskräfte erschweren sollen, kassierten Anfang Aug. per einstweiliger Verfügung ein Streikverbot. Das Arbeitsgericht Frankfurt wertete das Ansinnen der GdF als einen „Eingriff in die unternehmerische Freiheit“. In zweiter Instanz, nach Rücknahme strittiger Forderungen, wurde der Streik genehmigt. Jedoch rief der „Arbeitgeber“ prompt die Schlichtung an, so dass die Fluglotsen bis Mitte Sept. an die „Friedenspflicht“ gebunden sind. Wie schon in Fällen bei der GDL, Cockpit, aber auch der FAU, werden damit Lohnabhängige zum untertänigen Arbeitsdienst regelrecht gezwungen.

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