Das Ende vom Ende?

Ausgerechnet eine Gewerkschaft bewahrt in Namibia die Leiharbeit vor dem Todesstoß

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Direkte Aktion 219 – Sept/Okt 2013

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Das Ende vom Ende?

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FAU-Ticker

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Meldungen aus der FAU

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New York: Arbeitskämpfe mit und nach Occupy Wall Street

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Darf ein Hartz IV-Roman lustig sein?

Die Freude schien zu früh zu sein. Seit einiger Zeit verfolgt die DA die Debatte um Leiharbeit in Namibia. Als die DA Ende Juni als erstes Medium in Deutschland online darüber berichtete, dass die Klage des Verleihers African Personal Services (APS) gegen den Labour Amendment Act abgewiesen wurde und damit die Leiharbeit im südafrikanischen Namibia vor dem Ende sei, hat die Entwicklung noch für sich gesprochen. APS als größter Personaldienstleister verlor über 80 Prozent seiner Beschäftigten, immer mehr VertragspartnerInnen kündigten schon vor dem Urteil die Verträge über die Arbeitnehmerüberlassung auf. Als dann Ende Juni mit dem Urteilspruch endgültig feststand, dass die Leiharbeit, wie man sie in Namibia kannte, vorbei sei, jubelten viele über diesen Meilenstein. Fortan haben LeiharbeiterInnen nach dem umstrittenen Labour Amendment Act dieselben Rechte wie reguläre Arbeitskräfte – equal pay, equal treatment. Der Richter des obersten Gerichts, Liebenberg, stellte seinerzeit fest, dass „Regulierung kein Eingriff“ in die unternehmerische Freiheit sei.

Doch nun hat Anfang August die Einzelhandels-Gewerkschaft NWRWU, die im Gewerkschaftsverbund TUCNA eingebunden ist, mit der APS eine Anerkennungsvereinbarung abgeschlossen. Ohne nennenswerten Druck macht sich die Gewerkschaft zum Protegé einer salonfähigen Leiharbeitsbranche. Konservative feiern dies und beschwören gar, dass die Leiharbeit nun frei vom Ruf der Ausbeutung sei. Nun müsse seitens der ArbeiterInnen wieder Leistung gezeigt werden. Der Gewerkschaftssekretär Hamunyela bezeichnete das Abkommen gar als „Heiratsurkunde“. Eine bizarre Hochzeit.

Die junge Welt rekurrierte Ende Juni auf eine Studie des namibischen Arbeitsforschungsinstituts LaRRI aus dem Jahr 2006, wonach Leiharbeit zuvor als Bollwerk gegen die Gewerkschaften genutzt wurde: Streiks wurden unterlaufen, reguläre Beschäftigung wurde verdrängt. LeiharbeiterInnen wurde die gewerkschaftliche Betätigung untersagt. Dass nun ausgerechnet eine Gewerkschaft das Schmuddel-Image der Leiharbeit richten will, findet zwar unter ganz anderen Vorzeichen statt, erinnert jedoch unweigerlich an die kritisierten Tarifverträge des DGB mit Zeitarbeitsfirmen, zu denen es zuletzt wieder Tarifgespräche gab.

Es war klar, dass die überarbeiteten Gesetzestexte die Leiharbeit nicht verbieten würden. Dennoch wurde sie grundsätzlich ihrer Dumpinglogik beraubt. Statt sie ihrem Schicksal zu überlassen, wird ihr nun zur Konsolidierung verholfen. Den von Verleihern prognostizierten Zusammenbruch der Wirtschaft gab es derweil nicht.

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