Minijob heißt nicht Minirechte

Über die Potenziale der Organisierung von Minijobbenden

This entry is part 21 of 32 in the series Direkte Aktion 223 – Mai/Juni 2014

Direkte Aktion 223 – Mai/Juni 2014

Von Dienstbotinnen, Bufdis und Herdprämien

Post aus Kiew

Editorial

Taksim – eine unabgeschlossene Geschichte

Das proletarische Vorspiel zu 1968

Klassenkämpferische versus korporatistische Gewerkschaft

Sorge dich nicht, pflege

Kolumne Durruti

Der kommende Ausstand

Der kommende Ausstand

Catwalk

Catwalk

Ver(un)sicherung für Hebammen

Meldungen aus der IAA

Kulturguerilla

Keine „soziale Feuerwehr“

Keine „soziale Feuerwehr“

Widerstand in der Kontrollgesellschaft

§§§-Dschungel

§§§-Dschungel

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Madige Werkverträge

Wer soll denn das bezahlen?

Das Unsichtbare sichtbar machen

Die WM im entfremdeten Land

Minijob heißt nicht Minirechte

Proletarisches Theater im Jahr 2014

Migration in die Entfremdung

Die neue Speerspitze der ArbeiterInnenbewegung

Live in Szene

Live in Szene

Das vergessenste Land Europas

FAU-Ticker

FAU-Ticker

„Man muss auch sagen, wofür man ist“

Meldungen aus der FAU

Meldungen aus der FAU

Nachrichten aus der Gesellschaft

Nachrichten aus der Gesellschaft

Böll-Stiftung endgültig unterlegen

S7_jubbanner.jpgMit der Deregulierung des Bereichs der geringfügigen Beschäftigung im Zuge des Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II) hat sich die als Minijob bezeichnete Beschäftigungsform massiv ausgeweitet. In einigen Bereichen, wie etwa im Einzelhandel und der Gastronomie, sind inzwischen kaum noch Vollzeitbeschäftigte zu finden. Hinzu kommt die allgemein verbreitete, wenngleich falsche Haltung, dass Minijobs keine richtigen Arbeitsverhältnisse seien und folglich die Minijobbenden anders behandelt werden können. Gerade solch grundlegende Arbeitsrechte wie Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden umfassend verweigert bzw. von den Minijobbenden selbst auch nicht eingefordert. Die Arbeitszeit ist häufig flexibel geregelt und bezahlt werden nur die geleisteten Schichten. Juristisch sieht die Sache aber ganz anders aus. Minijobs sind normale Arbeitsverhältnisse, beschränkt auf einen Höchstverdienst von 450 Euro und nur sozialversicherungsrechtlich ergeben sich Besonderheiten. Das Arbeitsrecht gilt aber wie bei Vollzeitbeschäftigten. Es besteht sogar ein explizites Diskriminierungsverbot (§4 TzBfG). 

Durch die Unwissenheit der Arbeitgebenden sowie der Beschäftigten bildet sich hier ein niederschwelliges gewerkschaftliches Einfallstor gerade für kleinere oder studentisch geprägte FAU-Syndikate. Hinzu kommt, dass dieser Bereich von den DGB-Gewerkschaften oft nur mangelhaft besetzt bzw. durch die Zuständigkeitsbereiche der Teilgewerkschaften sich selbst verbaut wird.

Folglich besteht enormes Potential für eine basisgewerkschaftliche Organisation und die Sammlung von Erfahrung im betrieblichen Kampf sowie im Arbeitsrecht. Ein Potential, welches auch die Anarchosyndikalistische Jugend (ASJ) für sich entdeckt und schon umfassend aufgearbeitet hat. Hier gilt es anzuknüpfen und praktische Gewerkschaftsarbeit zu leisten: Den Minijobbenden klar zu machen, dass sie ihren Bossen etwa 7% ihres Lohns schenken, wenn sie ihren Urlaub nicht einfordern. Oder aufzuzeigen, wie schnell sie in eine äußerst prekäre finanzielle Lage gebracht werden, wenn sie auf den Lohn angewiesen sind aber längere Zeit krank werden und eben keine Schichten arbeiten können. Die Rechtslage ist relativ eindeutig und entsprechend gering das Risiko, sich als kleines Syndikat zu übernehmen.

Die FAU Erfurt/Jena ist aktuell intensiv in diesen Bereich aktiv und konnte bereits einige Erfolge verbuchen. Neben der Eintreibung von Lohn in einen Café und Konflikten mit anderen Betrieben gelingt es neue Menschen – aus der linken Szene, wie auch über die Szene hinaus – über den Sinn und die Notwendigkeit von gewerkschaftlicher Organisation aufzuklären und sich als Ansprechpartnerin für Arbeitskonflikte zu etablieren.

Als Einstieg in die Thematik empfiehlt sich die Website der ASJ-Kampagne www.minijob.cc, auf der eine empfehlenswerte Broschüre mit allen arbeitsrechtlich relevanten Informationen und darüber hinausgehenden Hinweisen frei verfügbar ist.

Direkte Aktion 223 – Mai/Juni 2014

Die WM im entfremdeten Land Proletarisches Theater im Jahr 2014

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert