Überlastungsanzeigen entlasten

Schriftlich und gemeinsam ist am wirkungsvollsten

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Direkte Aktion 231 – Sept/Okt 2015

The fight against Amazon

Editorial

Theater als Labor der Revolution

Gesetz beendet Arbeitskampf in Island

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“This is an important victory”

Lieber Urlaub als Bowling

Drei Jahre Sektion Altenpflege in Köln

Don’t mourn – Organize!

„Die Roboter kommen“

Kolumne Durruti

Catwalk

„Die Lage ist prekär!“

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Was hätte wohl Mühsam dazu gesagt…

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„Das Recht auf Faulheit“

Kapitalismus verstehen

Zeitschrift gegen Dracula & Co.

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§§§-Dschungel

Pflege am Boden

Überlastungsanzeigen entlasten

Überlastungsanzeigen entlasten

Dismaland – Anarchismus für Einsteiger

„Die Angst wegschmeißen“

When murders are called “working accidents”

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Neuwahlen nach Griechenlands Unterwerfung

Differenziert diffamieren

FAU-Ticker

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Pflegekammern werden eingeführt

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Pflegeleicht?

Pflege unterm Roten Kreuz

“I was fired by SMS”

Die Überlastungsanzeige ist die Mitteilung des Beschäftigten in der Pflege an den Vorgesetzten, dass Sicherheit oder Gesundheit des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin gefährdet sind und dies die Folge von organisatorischen Mängeln ist, auf die der oder die Anzeigende keinen Einfluss hat. Diese kann schriftlich oder mündlich an den oder die Vorgesetzte erfolgen. (Ein Dienstweg ist nicht einzuhalten.)

Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 15, 16). Diese Anzeige, die manchmal auch Entlastungs-, Gefährdungs-, Gefahren- oder Präventionsanzeige genannt wird, kann von der Pflegehilfskraft, der Fachkraft, Wohnbereichsleiter oder -leiterin und auch dem Pflegedienstleiter oder -leiterin gestellt werden. Die Überlastungsanzeige überträgt die Verantwortung auf den Vorgesetzten, der auf den Arbeitgeber hinzuwirken hat, die Risiken oder Mängel zu beseitigen. Oft geht es darum, für mehr Personal zu sorgen.

Das Stellen der Überlastungsanzeige führt aber nicht dazu, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin von seiner Sorgfaltspflicht entbunden wird, oder dass strafbare Handlungen entschuldigt werden.

Obwohl der oder die Anzeigende dem Arbeitgeber eigentlich hilft, einen Missstand zu erkennen, gewissermaßen seine Arbeit macht, sind sie bei vielen Vorgesetzten unbeliebt. Auf eine Überlastungsanzeige muss unverzüglich reagiert werden und sie wird Teil der Dokumentation. Das heißt bei Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse könnte bei einer Häufung ein genereller Missstand erkannt werden. Es kommt auch vor, dass Vorgesetzte, gerade wenn sie Angst vor intensiveren Nachforschungen haben, statt gegen den Missstand gegen den Anzeigensteller beziehungsweise die Anzeigenstellerin vorgehen. Das kann bis zu Mobbing, unbegründeter Freistellung oder Strafversetzung führen. Beliebt sind auch plötzliche Personalgespräche, in denen dann dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterinnen erklärt wird, dass er oder sie nicht den Blick für die größeren Zusammenhänge hat und der Mangel doch eigentlich in ihrer oder seiner Einstellung liegt. Deshalb ist es sinnvoll solche Überlastungsanzeigen teamweise zu stellen, jeder Mitarbeiter und Mitarbeiterin einzeln.

Direkte Aktion 231 – Sept/Okt 2015

Pflege am Boden Dismaland – Anarchismus für Einsteiger

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