Keine Arbeit ohne Lohn!

Meldungen zu Amazon und unbezahlten Praktika

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Direkte Aktion 209 – Jan/Feb 2012

Der lange Arm der türkischen Justiz

Der lange Arm der türkischen Justiz

Von Döner und Menschen

Editorial

Editorial

Arbeit und Krieg

Arbeit und Krieg

Durchbruch im Süden

Durchbruch im Süden

Alles wie immer, nur schlimmer

Keine Arbeit ohne Lohn!

Ein Aufrechter durch die Zeiten

Kolumne Durruti

Wundersame Stalinismusheilung durch Geschichtsphilosophie?

Betreuung als Verfolgung

Meldungen aus der FAU

Mit Angestellten spielt man nicht

Catwalk

Transzendental meditierend auf dem Friedenspfad

Meldungen aus der IAA

Der lange Weg zurück

Kaputt Mundi…?

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Marginalisierung in Serie

Amsterdam hat „ausgekrakt“

Ratlosigkeit auf allen Seiten

Ratlosigkeit auf allen Seiten

Internationalismus und Antiimperialismus von unten

Tschau Tschesku!

Tschau Tschesku!

Sich geringfügen heißt lügen

Sich geringfügen heißt lügen

„Fair spielen und fair verlieren war ein ethisches Gebot“

Arm, sexy, xenophob?

Arm, sexy, xenophob?

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Sonne, Strand und Sexarbeit

Gleich schlechter Lohn

Gleich schlechter Lohn

§§§-Dschungel

§§§-Dschungel

Wie macht man es richtig im Falschen?

Wie macht man es richtig im Falschen?

Der große Bruder schaut dich an

Fallstricke nationaler Befreiung

FAU-Ticker

FAU-Ticker

Hau bloß ab!

AntifaschistInnen in Hannover im Visier der Soko 19/2

AntifaschistInnen in Hannover im Visier der Soko 19/2

Vom Protestcamp zum Generalstreik

Utopische RealistInnen

Amazon nutzt Gesetzeslücke

Der Internetbuchhändler Amazon nutzte wohl seit Jahren eine Gesetzeslücke, um jedes Jahr erneut SaisonarbeiterInnen, vermittelt durch die Arbeitsagentur, einzustellen. Im Normalfall absolvieren SaisonarbeiterInnen eine „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Diese dauert sechs Wochen, wovon jedoch zwei nicht bezahlt werden. Unter dem Status dieser „Einarbeitung“ stellte Amazon oftmals dieselben SaisonarbeiterInnen wieder ein und sparte sich dabei jedes Mal die Auszahlung von zwei Wochen Lohn. Das Jobcenter zahlt für diese Praktika. Schätzungsweise die Hälfte der etwa 9000 SaisonarbeiterInnen war davon betroffen. Dies geschah mit Schwerpunkt im westfälischen Werne und im rheinischen Rheinberg. Diese Praxis ist bis jetzt legal möglich und wird von Amazon verteidigt. Die Arbeitsagentur sprach in diesem Zusammenhang von einem „Fehler der korrigiert werden muss“. SN

 

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Weiterhin Praktika ohne Lohn

AkademikerInnen haben nach wie vor schlechte Chancen auf einen nahtlosen Übergang ins Berufsleben. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung haben vier von zehn HochschulabsolventInnen nach ihrem Hochschulstudium keinen Job, sondern ein oder mehrere Praktika. Dabei bekommen 40 Prozent weder Lohn noch Taschengeld. Eine „angemessene Vergütung“, wie im Berufsbildungsgesetz für längere freiwillige Praktika vorgeschrieben, findet demnach nicht statt. Lediglich PraktikantInnen, die weniger als vier Wochen beschäftigt sind, muss kein Geld gezahlt werden. Denn dies gilt als Betriebsbesuch, bei dem sie nicht als Arbeitskraft tätig sind und damit einen wirtschaftlichen Beitrag für den Betrieb erarbeiten.

In einigen Bereichen ist die Bezahlung von Praktika in Tarifverträgen festgelegt, wie etwa im öffentlichen Dienst. PraktikantInnen in Kindertagesstätten beispielsweise, steht laut ver.di-Tarifvertrag für Bund und Gemeinden eine Vergütung von ca. 1280 Euro zu. Unabhängig davon gilt: Arbeiten PraktikantInnen letztlich als vollwertige Arbeitskraft, besitzen sie Vergütungsanspruch. Einem Praktikanten, der über ein Jahr lang in einem Altenpflegeheim in Vollzeit für 200 Euro monatlich gearbeitet hat, stand demnach eine Summe von 10.000 Euro zu, die ihm das Arbeitsgericht Kiel zusprach. Der Bemessungsmaßstab war der übliche Lohn für eine vergleichbare Tätigkeit. (Az.: 4 Ca 1187d/08) SN

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