Europaparlament stoppt 65-Stunden-Woche

…doch die umstrittene Zeitarbeitsrichtlinie kommt.

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Direkte Aktion 191 – Januar/Februar 2009

Die Realisierung der Freiheit steht obenan auf der Tagesordnung

Die Realisierung der Freiheit steht obenan auf der Tagesordnung

Einfach mal die Freundschaft gekündigt…

Einfach mal die Freundschaft gekündigt…

Editorial

Editorial

Der große Bruder schaut dich an

Der große Bruder schaut dich an

Zeilen gegen die Gegenwart

Zeilen gegen die Gegenwart

„Was mich interessiert, ist das Feuer, nicht die Asche“

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GNBZ ist keine Gewerkschaft

GNBZ ist keine Gewerkschaft

Keine Arbeit ohne Lohn!

Keine Arbeit ohne Lohn!

Kolumne Durruti

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Eine machtvolle Synthese

Eine machtvolle Synthese

Fleischwerdung einer Ideologie

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„Eure Krise zahlen wir nicht…“

„Eure Krise zahlen wir nicht…“

Catwalk

Catwalk

Come in and burn out

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„Wir sind hier, wir sind laut…!”

„Wir sind hier, wir sind laut…!”

Schweden: Brandanschläge auf SAC-Mitglieder und libertäres Zentrum

Schweden: Brandanschläge auf SAC-Mitglieder und libertäres Zentrum

Katalysator sozialrevolutionärer Prozesse

Katalysator sozialrevolutionärer Prozesse

„Musik ist ein revolutionäres Moment“

„Musik ist ein revolutionäres Moment“

Forum der Ausgebeuteten

Forum der Ausgebeuteten

Fauler Fisch am Telefon

Fauler Fisch am Telefon

Frankreich: Repression gegen CNT-PTT bricht nicht ab

Frankreich: Repression gegen CNT-PTT bricht nicht ab

Michail Bakunin – Philosoph(ie) der Tat, Revolutionär der Tat

Michail Bakunin – Philosoph(ie) der Tat, Revolutionär der Tat

Arbeitskampf statt Austern

Arbeitskampf statt Austern

54 Tage Streik für ein Minimum an Würde

54 Tage Streik für ein Minimum an Würde

Struggle

Struggle

Das Elend der Leiharbeit

Das Elend der Leiharbeit

Auf die Straße statt vor die Glotze

Auf die Straße statt vor die Glotze

Zahlen, bitte!

Zahlen, bitte!

Kettenhunde des Jobcenters

Kettenhunde des Jobcenters

RWE-Unfall nach wie vor unaufgeklärt

RWE-Unfall nach wie vor unaufgeklärt

FAU-Ticker

FAU-Ticker

Die Gewerkschaft als Personalchef

Die Gewerkschaft als Personalchef

Totschlag-Klage gegen Manager

Totschlag-Klage gegen Manager

„…weil jeder radikale Gestus längst Popcorn ist“

„…weil jeder radikale Gestus längst Popcorn ist“

„Die Idee, selbst zu entscheiden, bringt die Leute zu uns“

„Die Idee, selbst zu entscheiden, bringt die Leute zu uns“

Werbeveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht

Werbeveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht

Europaparlament stoppt 65-Stunden-Woche

Europaparlament stoppt 65-Stunden-Woche

Am 22. Oktober wurde mit der Zeitarbeitsrichtlinie der erste Teil der neuen EU-Arbeitsregelungen vom Europaparlament beschlossen. Eine Arbeitszeitrichtlinie sollte noch in diesem Jahr folgen, doch daraus wird nichts: Am 17. Dezember lehnte das EUParlament einen Kompromissvorschlag der EU-Kommission deutlich ab. Beide Richtlinien seien zum Schutz der ArbeiterInnen und ihrer Gesundheit gemacht, versichert die Kommission. Tatsächlich öffnen jedoch Ausnahmeregelungen Tür und Tor für Schlechterstellungen per Tarifvertrag.

Mit der verabschiedeten Richtlinie erhalten LeiharbeiterInnen vom ersten Tag an grundsätzlich die gleichen Rechte in den Betrieben wie die fest angestellten KollegInnen. Diese Gleichstellung kann jedoch verhindert werden, wenn willige Gewerkschaften mit den Bossen Verschlechterungen durch einen Tarifvertrag vereinbaren. In Deutschland wird es daher keine gravierenden Änderungen geben: Der Grundsatz „equal pay – equal treatment“ ist hierzulande durch Tarifverträge bereits weitgehend außer Kraft gesetzt. Das deutsche Modell, Rechte auf dem Papier zu gewähren, um sie dann durch Vereinbarungen mit gefälligen Gewerkschaften wieder außer Kraft setzen zu lassen, soll damit europäischer Standard werden.

Die geplante Arbeitszeitrichtlinie sah zwar grundsätzlich wie die bisherige eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vor. Zur Umgehung dessen werden jedoch Bereitschaftsdienste in „aktive“ und „inaktive“ Zeiten aufgeteilt, wodurch regelmäßige Wochenarbeitszeiten von bis zu 65 Stunden möglich werden. Betroffen wären hiervon insbesondere Klinikpersonal, PolizistInnen und ähnliche Berufsgruppen. Ärzteverbände und Gewerkschaften fordern, der gesamte Bereitschaftsdienst müsse als Arbeitszeit angerechnet werden. Außerdem wollten viele Länder eine sogenannte „opt-out-Regelung“ einführen, wonach die maximale wöchentliche Arbeitzeit (48 Stunden) nicht gilt, wenn ein Lohnabhängiger einer längeren Arbeitszeit „freiwillig“ zustimmt.

Vorerst gilt nun weiterhin die alte Richtlinie, die das Thema Bereitschaftsdienste überhaupt nicht behandelt, aber auch nationale Ausnahmeregelungen, die teilweise deutlich längere Arbeitszeiten als 48 Stunden zulassen.

Direkte Aktion 191 – Januar/Februar 2009

Werbeveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht

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