Stempel zum Streik

IG Metall wollte MitarbeiterInnen bei Warnstreiks zum „Abmelden“ bewegen

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Direkte Aktion 212 – Juli/August 2012

„Bei euch sitzt man ja immer nur im Knast“

Du bist Deutschland, „… ich bin Residenzpflicht“

Editorial

Renovierung des CNT-Lokals in Paris

Renovierung des CNT-Lokals in Paris

„Die Widersprüche sind die Hoffnung“

Kolumne Durruti

Bleibet daheim und vermehret euch!

Bleibet daheim und vermehret euch!

§§§-Dschungel

Unter der blauen Limette

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Stempel zum Streik

Brummis machen mobil

Süß wie Maschinenöl

Antimilitaristisches Camp in Husum

Sick? Organize!

Sick? Organize!

„Ein Franco mit Bart“

Freizeit als Rendite des Fortschritts

Tarifpoker der Sozialpartner

Nestlés mörderische Machenschaften

An jedem verdammten Freitag!

Social Dictatorships

50 Jahre für die Belegschaften

Ich-AG war gestern

Die Chemieschichter

Die Chemieschichter

Globalisierungskritik revisited?

Der große Bruder schaut dich an

FAU-Ticker

FAU-Ticker

Kidnapping im Arbeiterparadies

Kidnapping im Arbeiterparadies

Meldungen aus der IAA

Meldungen aus der IAA

Maloche nach Maß

Catwalk

Meldungen aus der FAU

Meldungen aus der FAU

Arbeiten wie ein Uhrwerk!

Zeit zu streiken?Bei einer betrieblichen Auseinandersetzung bei der Sick AG in Waldkirch bei Freiburg zeigte sich die IGM zuletzt nicht von ihrer kämpferischsten Seite. Schon die Jahre zuvor versuchte die IGM unrechtmäßig Warnstreiks zugunsten der Arbeitgeber zu disziplinieren.

Einem Mitglied der FAU Freiburg ist es gelungen, etwas Grundlegendes bezüglich „Warnstreiks“ zu erwirken. Dabei kam die IGM deutlich ins Schwitzen. Der Grund: Zusammen mit einigen KollegInnen der Sick AG haben diese sich über die Haltung der IGM im Betrieb beschwert, da in den letzten Jahren während der Tarifverhandlungen dazu aufgerufen wurde, beim Warnstreik vorher auszustempeln und danach wieder einzustempeln. Das erzeugte einigen Unmut bei Teilen der Belegschaft.

Laut Informationen der ver.di-Landesrechtsabteilung Baden-Württemberg und in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts heißt es im Leitsatz: „Hat sich ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Gleitzeitregelung in zulässiger Weise aus dem betrieblichen Zeiterfassungssystem abgemeldet und anschließend an einer Warnstreikkundgebung teilgenommen, vermindert sich seine vertragliche Sollarbeitszeit nicht um die Zeit der Kundgebungs- teilnahme“ (BAG v. 26.07.2005-1 AZR 133/04). Wer sich entschließt zu streiken, muss sich weder „ausstempeln“ noch sich vorher beim Vorgesetzten „abmelden“! Wer dennoch in Gleitzeit „ausstempelt“, befindet sich in seiner Freizeit und nicht im Streik. Das heißt, dass es auch möglich ist, Warnstreiks ohne vorheriges Abstempeln auszuführen.

Damit wurde die IGM im Betrieb konfrontiert und musste ihre Haltung aufgeben. Beim letzten aktuellen Warnstreik bei der Sick AG im Mai 2012 wurde nicht mehr dazu aufgerufen und die Beschäftigten im Vorfeld informiert.

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