Kleinlautes Abrücken von der BDA

Nach Druck der Basis gibt DGB die Initiative für „Tarifeinheit“ auf. Die FAU will Streikrecht nun weiter stärken.

This entry is part 15 of 37 in the series Direkte Aktion 206 – Juli/August 2011

Direkte Aktion 206 – Juli/August 2011

Editorial

Editorial

§§§-Dschungel

Fit durch die Quadrate

Fit durch die Quadrate

Bewegung hält warm

Bewegung hält warm

Ein Trikot für den Scab

Ein Trikot für den Scab

Da rennt der Schweiß

Da rennt der Schweiß

Arier-Ausweis

Arier-Ausweis

Pech gehabt

Pech gehabt

Schlaglichter aus Griechenland

Schlaglichter aus Griechenland

Kolumne Durruti

Die Welle brechen

Die Welle brechen

Aufständischer Anarchismus

Aufständischer Anarchismus

Catwalk

Die guten Unternehmen

Die guten Unternehmen

Meldungen aus der IAA

Kleinlautes Abrücken von der BDA

Kleinlautes Abrücken von der BDA

Wettbewerb total

Der imaginierte Fisch

Der imaginierte Fisch

Ausweg verbaut

Was heißt hier Arbeiterclub?

Meldungen aus der FAU

Der große Bruder schaut dich an

Strahlender Kapitalismus

Im Bann des magischen Dreiecks

Früh übt sich

Früh übt sich

Rakis ante portas

„Sport, der die Arbeiter befreit“

Lückenbüßer

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Die Kunst des richtigen Wehtuns

Grenzen des Amateurhaften

Spanische Revolution?

„Diese Blutgrätsche wird ihnen präsentiert von…“

„Diese Blutgrätsche wird ihnen präsentiert von…“

FAU-Ticker

FAU-Ticker

Ein hausgemachtes Problem

Streikrecht im Brennpunkt

Streikrecht im Brennpunkt

Verblühende Landschaften

Sekt und Schnittchen gab es diesmal nicht, stattdessen eine schmallippige Presseerklärung, die mit ganzen drei Sätzen wohl zu den kürzesten der Welt gehört: Anfang Juni kündigte der DGB-Vorstand das Joint-Venture mit der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) zur Knebelung des Streikrechts auf. Auslöser für diesen Beschluss war u.a. die Entscheidung des ver.di-Gewerkschaftsrats von Ende Mai, die „Tarifeinheitsinitiative“ nicht länger mitzutragen. Die Dienstleistungsgewerkschaft hatte zu den Initiatoren des arbeitnehmerfeindlichen Vorstoßes gehört, lenkte nun aber ein, nachdem klar geworden war, dass ein Festhalten an der Initiative auf dem ver.di-Kongress im September 2011 zum politischen Fiasko des Vorstands werden würde.

Ein Jahr lang hatten Unternehmer- und DGB-Verbände für eine gesetzliche Einschränkung des Streikrechts abhängig Beschäftigter und kleiner Gewerkschaften zugunsten der großen „Mehrheitsgewerkschaften“ getrommelt. An die „Friedenspflicht“ sollten nicht nur die vertragsschließende, sondern auch alle anderen Gewerkschaften gebunden sein. Der Vorstoß zielte vor allem auf die Berufs- und Spartengewerkschaften, hätte aber auch die Branchengewerkschaften der FAU getroffen. Deshalb wandte sich die anarchosyndikalistische Gewerkschaftsföderation unter dem Motto „Finger weg vom Streikrecht!“ gegen die Arbeitsfront der Spitzenverbände. Grundsätzlich hat eine Gewerkschaft an der Seite der Beschäftigten und der Belegschaften zu stehen, nicht an der Seite der Bosse.

In der Debatte um die „Tarifeinheit“ geht es nicht nur um die Tarifvielfalt, sondern um das unveräußerliche Recht der Beschäftigten, für ihre Belange aktiv zu werden und auch zu kämpfen. Das Auseinanderfallen der DGB/BDA-Initiative ist hier nur ein Etappensieg. Interessierte Kreise aus Politik und Wirtschaft diskutieren weiter Mittel und Wege, das Streikrecht einzuschränken – etwa durch obligatorische Schlichtungsverfahren. Es sind also weitere Angriffe zu erwarten, und das obwohl Deutschland in Bezug auf Gewerkschaftsfreiheit schon jetzt nur Entwicklungsland ist.

Im Zuge dieser Auseinandersetzungen wird sich die FAU, das beschloss der FAU-Kongress 2011, verstärkt für ein uneingeschränktes Streikrecht einsetzen. Das Recht auf Arbeitsverweigerung ist Teil der persönlichen Selbstbestimmung und daher als ein grundlegendes Menschenrecht aufzufassen, auch wenn es effektiv nur kollektiv ausgeübt werden kann. Ein echtes Recht auf Streik darf nicht auf tarifliche Auseinandersetzungen beschränkt sein, sondern muss auch so genannte politische Streiks einschließen. Es bedeutet nicht nur volle Aktionsfreiheit für Gewerkschaften, sondern auch: Unantastbares Recht auf Streik für alle Beschäftigten selbst, egal ob und wo sie gewerkschaftlich organisiert sind. Dass eine solche „Steilvorlage“ für Arbeitskämpfe noch kein Garant für die Wahrung der Arbeiterinteressen ist, sieht man im europäischen Umland. Dass sie dennoch notwendig ist, verdeutlicht die Reallohnentwicklung der letzten zehn Jahre.

Direkte Aktion 206 – Juli/August 2011

Meldungen aus der IAA Wettbewerb total

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert