Weggebaggert statt ausgegraben

In Nordrhein-Westfalen droht die Abschaffung eines ganzen Arbeitsfeldes

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Direkte Aktion 213 – Sept/Okt 2012

Patriarchales Erbe

Patriarchales Erbe

Die Abschaffung von Multikulti

Handfeste Auseinandersetzung!

Editorial

Editorial

Spiegelbild der spanischen Gesellschaft

Klima-Camp

Kolumne Durruti

Miethaie zu Fischstäbchen

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Weggebaggert statt ausgegraben

Freie Menschen, freier Rausch?

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Die Schattenseiten der Quote

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Plakate und mehr

Bestandsprüfung

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Ein Blick nach vorne und zurück

Ausgestöpselt?

Der große Bruder schaut dich an

2+2=3 Atze Wellblech und Berlinska Dróha im Duett

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Kulturredaktion: In eigener Sache

Soziale Verrohung droht

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Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Das Arbeitsleben ist mehr als der Job

Gender Sells!

Equal pay across the board

Meldungen aus der FAU

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Occupy Nigeria

Spanisch einkaufen

„Hier stehst du schweigend, doch wenn du Dich wendest, schweige nicht!“

Weiter in der Krisenklemme

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Die Basis als Fremdkörper

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Mehr als binär

FAU-Ticker

FAU-Ticker

„Es geht nicht darum, dass man nett zu uns ist“

„Es geht nicht darum, dass man nett zu uns ist“

Meldungen aus der IAA

§§§-Dschungel

Kündigung und Amen?

Kündigung und Amen?

Catwalk

Am 29. Juni unterstützten FAU-Mitglieder ihre KollegInnen, die bei archäologischen Grabungsfirmen tätig sind, bei ihrem Appell an den Nordrhein-Westfälischen Landtag in Düsseldorf, das sogenannte Verursacherprinzip in das Denkmalschutzgesetz aufzunehmen.

Quelle: http://openclipart.org/detail/25418/architetto----caterpillar-by-anonymous-25418

Lange Zeit war es in NRW bei Bauvorhaben, die archäologische Denkmäler zerstören würden üblich, diese Denkmäler durch spezialisierte Firmen professionell auszugraben, wissenschaftlich zu dokumentieren und bergen zu lassen. Für diese Arbeit musste bis vor kurzem der Verursacher dieser Maßnahmen, der jeweilige Bauherr, zahlen. Im September letzten Jahres hatte jedoch die Klage eines Kiesgrubenbetreibers, die sich gegen dieses Verursacherprinzip richtete, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Erfolg. Zwei Drittel aller archäologischen Ausgrabungen in NRW wurden zu diesem Zeitpunkt von kleinen privaten Firmen ausgeführt. Diese haben seitdem unter einem erheblichen Auftragseinbruch zu leiden. Damit droht nun das Fachpersonal eines ganzen Berufszweigs seine Existenzgrundlage zu verlieren.

Ein doppelter Schlag für viele ArchäologInnen ist dies, weil nun archäologische Denkmäler im wahrsten Sinne des Wortes weggebaggert werden. Denn das deutliche Eintreten der Justiz für die Profitinteressen der Baufirmen wird offensichtlich zu folgendem Szenario führen: Zunächst sollen die Kommunen, d.h. die Steuerzahlenden, für die Kosten einer Arbeit aufkommen, die wissenschaftlichen Standards genügen soll. Da die Kommunen selbst aber keine Gelder für diese Zwecke bereitstellen werden wollen oder auch gar nicht können, werden Fundstellen von wissenschaftlichem und kulturellem Wert zerstört werden. Kulturelle Güter, wissenschaftliche Erkenntnisse und der Erhalt von Arbeitsplätzen werden so den Profitinteressen der Bauwirtschaft untergeordnet und sind scheinbar weder für die Politik noch die Justiz in NRW von Bedeutung.

Die FAU-Mitglieder haben am 29. Juni ihre Solidarität mit den KollegInnen in der Archäologie bekundet und auf die Notwendigkeit, sich zu organisieren, hingewiesen. Schließlich ist die Archäologie ein kleiner Bereich mit einer großen gesellschaftlichen Aufgabe: die Vergangenheit auszugraben, zu dokumentieren und zu vermitteln. Wichtig ist, dass die Beteiligten verstärkt über ihre eigene Situation nachdenken und dass das Eintreten für den Erhalt der archäologischen Ausgrabungsarbeit in NRW auch Anlass ist, allgemein für die die eigenen Rechte zu kämpfen.

Direkte Aktion 213 – Sept/Okt 2012

Miethaie zu Fischstäbchen Freie Menschen, freier Rausch?

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