Kündigung und Amen?

Das kirchliche Arbeitsrecht ist moralisch rigide. Eine Erzieherin sollte gekündigt werden weil sie lesbisch ist.

This entry is part 34 of 36 in the series Direkte Aktion 213 – Sept/Okt 2012

Direkte Aktion 213 – Sept/Okt 2012

Patriarchales Erbe

Patriarchales Erbe

Die Abschaffung von Multikulti

Handfeste Auseinandersetzung!

Editorial

Editorial

Spiegelbild der spanischen Gesellschaft

Klima-Camp

Kolumne Durruti

Miethaie zu Fischstäbchen

Miethaie zu Fischstäbchen

Weggebaggert statt ausgegraben

Freie Menschen, freier Rausch?

Freie Menschen, freier Rausch?

Die Schattenseiten der Quote

Die Schattenseiten der Quote

Plakate und mehr

Bestandsprüfung

Bestandsprüfung

Ein Blick nach vorne und zurück

Ausgestöpselt?

Der große Bruder schaut dich an

2+2=3 Atze Wellblech und Berlinska Dróha im Duett

2+2=3 Atze Wellblech und Berlinska Dróha im Duett

Kulturredaktion: In eigener Sache

Soziale Verrohung droht

Soziale Verrohung droht

Struggle – Nachrichten von der Klassenfront

Das Arbeitsleben ist mehr als der Job

Gender Sells!

Equal pay across the board

Meldungen aus der FAU

Meldungen aus der FAU

Occupy Nigeria

Spanisch einkaufen

„Hier stehst du schweigend, doch wenn du Dich wendest, schweige nicht!“

Weiter in der Krisenklemme

Weiter in der Krisenklemme

Die Basis als Fremdkörper

Die Basis als Fremdkörper

Mehr als binär

FAU-Ticker

FAU-Ticker

„Es geht nicht darum, dass man nett zu uns ist“

„Es geht nicht darum, dass man nett zu uns ist“

Meldungen aus der IAA

§§§-Dschungel

Kündigung und Amen?

Kündigung und Amen?

Catwalk

MitarbeiterInnen in kirchlichen Trägerschaften wie Caritas oder Diakonie sind deren Werten und Vorstellungen und der Loyalität zu diesen verpflichtet. Kirchliche Institutionen wiederum legen besondere Aufmerksamkeit auf ihr Image in der Öffentlichkeit. Die etwa eine Million ArbeitnehmerInnen von Diakonie und Caritas verpflichten sich den rigiden religiösen Moralvorstellungen ihrer Arbeitgeber, welche nicht selten den Vorstellungen des Grundgesetzes widersprechen: Statt Betriebsrat und Gewerkschaft gibt es die Mitarbeitervertretung, deren Handlungsspielraum im Vergleich zu dem von Betriebsräten erheblich beschränkt ist. Das Recht auf Streik wird abgesprochen durch die Formel, als kirchlicher Träger bereits ausreichend sozial zu sein.

Einzigartig dahingehend ist die Kündigung einer Erzieherin aus Neu-Ulm. Nach der Geburt ihres Kindes konnte sie ihre Homosexualität nicht länger verbergen und offenbarte, das Kind mit ihrer Lebensgefährtin großziehen zu wollen. Darauf folgte die unmittelbare Kündigung der Caritas Neu-Ulm mit der Begründung, dass sie ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht loyal sei. Die Kündigung folgte trotz Elternschutz. Dagegen legte die Mutter Einspruch beim Augsburger Verwaltungsgericht ein, wo der Fall im Juni verhandelt wurde. Das Ergebnis: Erst nach Auslaufen des Elternschutzes, sprich nach einem halben Jahr, darf eine Kündigung erfolgen.

Zwar ist es in Deutschland gegenwärtig nicht alltäglich, dass Menschen aufgrund ihrer Sexualität ihren Job verlieren – im Fall der Erzieherin war dies jedoch ausschlaggebend, da die den moralischen Vorstellungen des kirchlichen Arbeitgebers nicht entsprach. Bis ins Private dringt diese Moral vor, die von ihren ArbeitnehmerInnen noch nach Feierabend Contenance verlangt. Die Arbeitsrechte der Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen fallen damit oftmals klar hinter die Rechtsstandards des Grundgesetzes zurück.

Schockierend ist an dem Beispiel nicht nur die Tatsache, dass der Frau aufgrund ihrer Sexualität gekündigt wurde, sondern auch, dass es durch die Sonderregelungen des kirchlichen Arbeitsrechts keinen oder nur bedingten staatlichen Mindestschutz vor kapitalistischer Ausbeutung gibt, der sonst allen ArbeiterInnen zusteht. So ist das Recht der Kirche eine für den Kapitalismus günstige Institution, da es der entrechteten Maloche den Anschein verleiht, etwas Gutes zu sein, doch damit Ausbeutung zur Normalität ideologisiert.

Direkte Aktion 213 – Sept/Okt 2012

§§§-Dschungel Catwalk

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert